Arbeitsrecht aktuell
Im Rahmen der zentralen Regelungen, die die Agenda 2010 mit sich bringt, wird heute über die Erleichterungsmöglichkeiten einer sach-grundlosen Befristungsmöglichkeit von Arbeitsverträgen berichtet.
Arbeitsverhältnisse werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Daneben können die Arbeitsvertragsparteien ein
Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Dauer vereinbaren (sogenanntes befristetes Arbeitsverhältnis). Für diese Fälle regelt
§ 620 III BGB, dass hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt. Grundsätzlich sind Befristungen gemäß § 14 Abs. 1,
Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig.

Ein solcher liegt vor, wenn zum Beispiel ein vorübergehender betrieblicher Mehrbedarf an
Arbeitskräften besteht, eine Vertretung eines anderen Arbeitnehmers erforderlich ist oder aber die Einstellung des Arbeitnehmers zur
Erprobung geschieht. Seit dem 1.1.2004 findet sich in der Einfügung von § 14 Abs. 2 a TzBfG für neu gegründete Unternehmen eine
erleichterte Befristungsmöglichkeit.Danach kann in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens (maßgäblich ist
die Aufnahme der Erwerbstätigkeit gemäß § 14 Abs. 2 a, Satz 3 TzBfG) eine kalendermßäige Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes vereinbart werden.
Diese Reglung soll Existenzgründern zugute kommen. Der Gesetzgeber hatte hier in erster Linie Unternehmen im Auge, in denen Personen durch
Aufnahme selbstständiger, unternehmerischer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten suchen.
Im einzelnen bedeutet das, dass der befristete Arbeitsvertrag, auch wenn er erst für eine kürzere Dauer geschlossen worden war, bis zu
einer Dauer von höchstens vier Jahren verlängert werden kann.
Beispielfall:
Das heißt, bei einer neugegründeten GmbH kann jeder dort angestellte Arbeitnehmer in einer x-beliebigen Stückelung
(z.B. zuerst für vier Monate, anschließend für weitere zwei Wochen, darauffolgend noch einmal für weitere fünf Monate u.s.w.)
bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren befristete Arbeitsverträge angeboten bekommen.
Wirksam wird die Verlängerung der Befristung nur dann, wenn dies spätestens bis zum letzten Arbeitstag (24 Uhr) schriftlich dem
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vorgelegt wird.Mit der Verlängerung dürfen sich die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, -entgeld
sowie inhalt) nicht ändern.
Diese neue Regelung lässt andererseits vollkommen außer Betracht, dass Arbeitnehmer in dem Zeitraum
von vier Jahren durch die kurzen Intervalle der Befristung ihrer Arbeitsverträge kaum eine sinnvolle persönliche Lebens- und
Familienplanung gestalten können.
Wichtiger Hinweis!
Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, sollte nicht vergessen, sich mindestens (§ 37 b, Satz 3 SGB III) drei Monate vor Beendigung seines
Vertrages um keine Sperrfrist des ALG zu riskieren bei seiner zuständigen Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden.
Längere oder kürzere Kündigungsfrist?
In einem Arbeitsvertrag dürfen nicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwei unterschiedlich lange Kündigungsfristen vereinbart sein.
In solchen Fällen gilt die längere Kündigungsfrist, entschied nun das Landesarbeitsgericht Hamm (8 Sa 2051/03).Geklagt hatte eine
Arzthelferin, der von ihrem Arbeitgeber im Juni 2003 zu Ende Juli gekündigt worden war. Die Arzthelferin verlangte jedoch die Zahlung ihres
Lohnes auch im August und September. In dem Arbeitsvertrag war festgelegt, dass die Arzthelferin nur mit einer Frist von sechs Wochen zum
Quartalsende kündigen kann, der Arbeitgeber jedoch mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende.Das Landesarbeitsgericht entschied
insofern zugunsten der Arzthelferin und sprach ihr die günstigere Kündigungsfrist zu.
Rechtsanwaltskanzlei Anja Hoffmann
- Rechtsanwältin
- Dozentin für Erwachsenenqualifizierung
- Konfliktberaterin
Eigenheimstraße 13
04279 Leipzig
Telefon 0341 - 337 8021
Fax 0341 - 337 8140
Funk 0160 - 97 03 13 16
E-Mail: ra.hoffmann@gmx.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag + Donnerstag:
14:00 Uhr - 20:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung
Zeichnung: Richard Fendler, Dresden
Startseite
Unser Verein
Satzung
Chronik
Presse
vor Ort
Zeitgeschehen
Aktuelle Kommentare
Hartz IV
Kita-Gesetz 2005
Elternmitwirkungsverordnung
Das Thesenpapier
Pro & Contra
Wahl der Grundschule
Impfen
Weihnachten
Hausgeburt
Christliche Erziehung
Einkaufen im Ökoladen
Homöopathie
Halloween
Car-Sharing
Premierte Projekte
Bauernhofkindergarten
Waldkindergarten
Rettungsschlauch
Mobilitätsberatung
Mobilitätsspiel
Puzzlewürfel
Leitfaden
Tagesmüttersuche für Eltern
Tagesmüttersuche
Elternbeiträge
Kriterien für gute TM
Qualitätsgrundstandards
Erwartung a. d. TM / TV
Elternzufriedenheit
Angebot für Tagesmütter
Angebot für Tagesmütter
Aufnahme in Vermittlung (TM)
Gesetze
Privatbetr. -Vertrag
Kautionsvereinbarung
Essenplan
Vollmachten
Weiterbildung
Bildungsplan
Dokumentation im Alltag
Qualitätsgrundstandards
Eingewöhnungsplan
Literaturempfehlung
wichtige Telefon-Nr.
Elternbeiträge
Über Tagespflege
Was ist Tagespflege
Zur TM statt Krippe
100% Alternative
TM mit Herz und Seele
Fragen an TV und TM
Die Bereitschsftpflege
Für Eltern Babysittersuche
Babysittersuche
Betreuungsvertrag-Babysitting
Für Babysitter
Aufnahme in Vermittlung
Betreuungsvertrag-Babysitting
Fragebogen Vorgespräch
Kita-Kataloge
Kindertagesstätten
Hortkataloge
Leitfaden
Karte Leipzig
Agentur für kindliche Bildung
Das Angebot
Der Hintergrund
Die Bausteine
Wie nutze ich die Agentur
Kontakt
Elternratgeber/
Praktisches für den Alltag
wichtige Telefon-Nr.
Formularservice
A & V in Leipzig
Taschengeld
Suchtberatung
Kopfläuse
Lügen haben kurze Beine
Kostenfalle Handy
Autoreise mit Kindern
Hilfe mein Kind beißt
Filme und FSK
Elterngeld
Elternratgeber/
Rechtsecke
Arbeitsrecht aktuell
Verbraucherschutz
Finanzielle Hilfen 1
Finanzielle Hilfen 2
Patientenverfügung1
Patientenverfügung2
Unterhalt Pflegebedürftig
Nachbarschaftsrecht - Kinder
Lebensversicherung und Mietrecht
Elternratgeber/
Alleinerziehend
Alleinerziehend?! (1)
Alleinerziehend?! (2)
Wirklich allein erziehend?
Das Umgangswochenende
20 Bitten an getr. Eltern
Selbsthilfegruppen
Alleinerziehende Väter
Elternratgeber/
Praktische Pädagogik
Übst Du noch ... (1)
Übst Du noch ... (2)
Rechenschwäche
Übst Du noch ... (3)
Lernängste
Sprachförderung
Frühkindlicher Streß
Elternratgeber/
Tierisches
Das Kaninchen
Der Wellensittisch
Der Hund
Die Katze
Das Pferd
Zierfische
Das Meerschweinchen
Der Gecko
Die Schildkröte
Der Chinchilla
Der Goldhamster
Der Papagei
Die Ratte
Elternratgeber/
Das schnelle Rezept
Kartoffel-Gemüse-Puffer
Verlorene Eier
Apfel-Käse-Suppe
Porree-Möhren-Gemüse
Überbackene Schwarzwurzel
Grießklöße
Gegrillte Forelle
Bratapfelvariante
Bohnensalat mit Ei
Melonensuppe, Gazpacho
Kohlrabisuppe
Kürbis-Nudel-Gratin
Huhn mit Cidre
Elternratgeber/
Ausflugziele
Tiefkellersystem Grimma
Zoo Leipzig
Wildpark Leipzig
Botanischer Garten
Schloss Altenburg
Ziegenhof Fremdiswalde
Lützen
Völkerschlacht
Schloss Neuenburg
Bad Dürrenberg
Industriemuseum Chemnitz
Veranstaltungstipps
Gute Nachtgeschichte
Aufregung auf der Sommerwiese
Spinnefeinds große Tat
Die Schachtel aus Goldpapier
Das Wunder der alten Eiche
Der See des Glücks
Der eitle Fasan
Ein Wustamahö für Talisa(1)
Talisa prob. d. Wünschen(2)
Talisas Freund(3)
Monster dr Schneehund(4)
Niki schreibt einen Brief(5)
Zwei funkelnde Punkte(6)
Auf Schatzsuche(7)
Ein Spiel für Euch
Historisches Leipzig
Leipziger Allerei
Die Lotterwirtschaft
Die Leipziger Lerche
Napoleon Bonaparte
Frauenbewegung
Felix Mendelsson
Leipzigs Verbindung zum Meer
Leipziger Bahnhöfe
Der City-Tunnel
Die Leipziger Kleinmesse
Das ehemalige Reichsgericht
Der Schlachthof