Muss ich als Mutter den Yu-Gi-Oh-Film gucken

Die Alterfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft) regeln für Kinder und Jugendliche den Besuch von Kinoveranstaltungen. Grundsätzlich gilt, dass jedes Kind nur Kinofilme sehen kann, die auch für sein entsprechendes Alter freigegeben worden sind. So gibt es die Freigaben: "ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren", "Freigegeben ab 12 Jahren", "Freigegeben ab 16 Jahren", "keine Jugendfreigabe".

Seit dem 1. April 2003 gibt es im Jugendschutzgesetz (JuschG) eine zusätzliche Regelung, die so genannte "Parental-Guidance-Regelung" (PG). Sie besagt, dass Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren Filme, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind, sehen dürfen, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person (einem Elternteil) ins Kino begleitet werden. Diese Regelung soll Familien einen gemeinsamen Kinobesuch ermöglichen. Gleichzeitig soll dabei die Einfluss-nahme der Eltern auf die Auswahl der Filme verstärkt und damit die Verantwortung der Eltern erhöht werden.

Zwei Beispiele für eine sinnvolle Anwendung der PG-Regelung sind die Filme "Harry Potter und der Gefangene von Askaban" und "Yu-Gi-Oh! - Der Film". Die Helden beider Filme sind Kindern unter zwölf Jahren durchaus bekannt. Einige Kinder sind wahre Fans. Sie waren natürlich auf die Verfilmungen der Bücher bzw. des Kartenspiels sehr gespannt. Die FSK-Prüfer schätzten allerdings ein, dass bestimmte Elemente der Filme auf die Altersgruppe der 6-11 Jährigen übererregend bzw. verängstigend wirken können. Sie hatten dabei vor allem die jüngeren Kinder der Altersgruppe und Kinder, die die Helden der beiden Filme noch nicht kennen, im Blick.

Eltern, deren Kinder die Hintergründe zu den Filmen kennen, haben durch die PG-Regelung die Möglichkeit den Film gemeinsam mit ihren Kindern anzuschauen. Abschließend muss man noch sagen, dass die Altersfreigaben der FSK keine pädagogischen Empfehlungen für einen Film sind. Sie geben lediglich Hinweise darüber, ab welchem Lebensalter der Film keinen gefährdenden Einfluss auf die seelische und geistige Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen nimmt.

Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V.
Freiligrathstraße 11
39108 Magdeburg
eMail: jugendschutz@jugend-lsa.de
Tel.: 0391 - 46 2 46

von Juliane Epp, Jugendschutzreferentin der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V.

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