Hartz IV - ALG II

Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zum Arbeitslosengeld II (AIG II) hat für einen Großteil der Arbeitslosen zur Folge, dass ihre materielle Absicherung stark sinkt. Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II beträgt 331,- € im Osten und 345,- € in den Altbundesländern. Nur einmal zum mitschreiben: Die Bundesregierung geht davon aus, dass heutzutage ein Mensch - für Ernährung, Körperpflege, Hausrat, Strom/Gas, Soziales u. Kulturelles sowie für Freizeit und Verkehr mit 297,- € im Monat auskommt.

Für Kleidung, Haushaltgeräte, Möbel und andere in größeren Zeitabständen auftretende Güter erhalten ALG II Empfänger 46,- € monatlich. Nun schauen Sie auf Ihre Stromrechnung und den Kassenzettel vom letzten Wocheneinkauf nehmen den Bon vom letzten Schuhkauf zur Hand und bilden sich selbst ihre Meinung.

Aber für viele kommt es noch schlimmer - von heute ca. 1,7 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger werden auf Grund von Partnereinkommen oder vorhandenen Vermögen ca. 5000.000 Arbeitslose keine Leistungen mehr erhalten. Hat der Partner ein Nettoeikommen von 1.100,- € sinkt das ALG II Anspruch auf nur noch 163,- € (statt 331,-) (Berechnung f. Leipzig da Unterkunftskosten je Kommune differiert)

Weniger Einkommen führt zu sinkendem Konsum. Dienstleistungen werden nicht genügend nachgefragt, die Bürger "reparieren" aus Geldmangel wieder selbst. Als Folge all dessen werden viele Arbeitsplätze wegfallen.

Arbeitslose Menschen sind sich zunehmend selbst überlassen und werden zum Teil vom Partner abhängig. Viele von ihnen (in der Mehrzahl Frauen) werden als letzten Halt des "Sozialstaates" nur noch die Krankenversicherung über den Ehepartner haben. Beziehungsprobleme und psychische Krankheiten sind jetzt schon gehäuft zu beobachten und werden zunehmen.

Ältere Menschen empfinden das Ausgegrenzt sein besonders bitter. Jahrzehnte-langes Arbeiten / Beitragszahlen, unverschuldete Arbeitslosigkeit, gekürzte Anspruchdauer auf Arbeitslosengeld (ab 01.02.2006 12 bzw. max. 18 Monate Anspruch auf ALG), keine Chance auf existenzsichernde Beschäftigung und keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit werden als besonders entwürdigend angesehen. Die Ausgrenzung am sozialen und kulturellen Leben nimmt für Langzeitarbeitslose und für deren Kinder rapide zu. Größere Armut (im Land der Exportweltmeister und der Millionenverdiener!) und steigende Kriminalität sind vorprogrammiert.

Bei den Arbeitslosen eingespartes Geld wird zur Verbrechensbekämpfung, für Wohlfahrt und soziale Betreuung in mehrfacher Weise ausgegeben werden müssen. Die jüngere Bevölkerung wandert ab, es kommt zur Ausdünnung ganzer Landstriche. Durch Hartz I bis IV ist der Sozialstaat Makulatur geworden.

Regelleistung Alleinstehende Ehepaare
Nahrung, Getränke, Tabak 125,78 226,48
Bekleidung, Schuhe 33,10 59,60
Strom/Gas, Wasser/Warmwasser 26,48 47,68
Möbel, Haushaltgeräte 26,48 47,68
Körperpflege, Praxisgebühr, Medizin 13,24 23,84
Bahn/Bus, Benzin, Auto 19,86 35,76
Telefon, Fax, Internet, Zeitung 19,86 35,76
Freizeit, Urlaub, Kultur, Kino 36,41 65,56
Gaststättenbesuch 9,93 17,88
Dienstleistungen (z.B. Schuster), Reparaturen 19,86 35,76
demzufolge erhalten Sie monatlich 331,00 596,00

 

Anmerkung:

Erstaunlich ist, dass bei dem Wenigen was der Einzelne erhält, derjenige der verheiratet ist, noch einmal weniger erhält. Für Kinder bis 14 jahren erhalten Sie in der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich 199,00 €, für Kinder ab 15 Jahren 265,00 €. Kindergeld wird Ihnen als Alg II Empfänger nicht gewährt. Auch Unterhaltsgeld wird vom Staat eingezogen.

Anmerkung 1:
  • Grundfreibetrag von 200,- € pro Lebensjahr
  • jedoch höchstens 13.000 €
  • Altersvorsorge "Riester Rente"
  • Freibetrag von 750,- € für notwendige Anschaffungen je Mitglied des Haushalts

Anmerkung 2: "Zumutbarkeit von Arbeit"

Dem Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar! (§ 10 I SGB II)
Eine Arbeit gilt auch als zumutbar, wenn die Entlohnung 30% unter Tarif liegt.

Anmerkung 3:

Der Freibetrag von 165,- € für Zuverdienst entfallt.
Bei Zuverdienst bis 400,- € werden 15% (von 400 Euro = 60 behalten) nicht auf das ALG II angerechnet.

Anmerkung 4:

Lehnen Sie eine ihnen angebotene Arbeit als unzumutbar ab, wird ihnen das ALG II um 30% gekürzt.Im Wiederholungsfalle wird ihnen die Leistung ganz gestrichen. Darunter fallen auch alle Regelleistungen die in ihrem Haushalt lebende (z.B. Ihre Kinder) für Miete, Heizkosten, Mehrbedarfszuschläge. Für diese erhalten Sie Lebensmittelmarken.

Pers./Haushalt u. zusteh. m² Neu Miete 3,85 Euro pro m² Nebenkosten 2,32 Euro pro m²/
Alleinstehend 45m² 173,25 104,40 gesamt Miete 277,65
Ehepaar 60m² 231,00 139,20 gesamt Miete 370,20
Ehepaar + 1 Kind 75m² 288,75 174,00 gesamt Miete 462,75
Ehepaar + 2 Kinder (90 m²) 85 m² (346,50) 327,25 197,20 gesamt Miete 524,45
Ehepaar + 3 Kinder (105 m²) 95 m² (404,25) 365,75 220,40 gesamt Miete 586,15

 

Anmerkung 5:

Geht ein vorhandenes Haushalgerät kaputt (Waschmaschine, Kühlschrank, Trockner) werden diese Geräte nicht ersetzt. Dafür gewährt Ihnen die Agentur ein Darlehn, dass Sie mit einer 10%tigen Kürzung Ihres ALG II zurückzahlen müssen.
Nun schauen Sie sich Ihre letzte Mietzahlung an und vergleichen Sie in Ruhe. Im ersten Halbjahr 2005 wird die Stadt auch höhere Mieten akzeptieren, weil Sie eine Ausgleichzahlung vom Bund erhält. Dann wird sich die Stadt es sich - bei 55.000 Alg II Empfängern - nicht mehr leisten können, mehr bewohnte Quadratmeter und eine höhere Miete pro m², bei ihrer jetzt schon angespannten Haushaltlage, Ihnen zu finanzieren. Dies bedeutet, trotz aller Beteuerungen, dass Sie spätestens im 2. Halbjahr 2005 umziehen müssen.

Einmalzahlungen:

Drei Dinge werden aus dem SGB II § 23 gewährt –

  1. eine Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltgeräte
  2. eine Erstausstattung (Kind) für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  3. für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der Schulpflichtigen Bestimmungen
dazu zu erwähnen wäre noch, dass es weder eine Durchführungsbestimmung noch Empfehlungen für die Geldhöhe der Gewährung gibt, so dass dies bei Antrag Ihrereseits dem Bearbeiter überlassen ist - es Ihnen zu Gewähren oder eben nicht.

Das ist Neu ab Okt. 05 bzw. Feb. 06:

Anfang Juni dieses Jahres hat der Bundestag höhere Freibeträge bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II Beziehern beschlossen. So wird es ab Okt. 05 einen Grundfreibetrag von 100,- € für jeden Harz IV Betroffenen geben. Darauf gibt es noch einmal einen Freibetrag der sich aus der Höhe des Zuverdienstes (s. Tabelle) berechnet.

Zuverdienst Brutto Grundfreibetrag Zusätzlicher Freibetrag Gesamtfreibetrag
100,- 100,- 0,00 100,-
200,- 100,- 20,- 120,-
400,- 100,- 60,- 160,-
600,- 100,- 100,- 200,-
800,- 100,- 140 240,-
1200,- 100,- 180,- 280,-
1500,- 100,- 210,- 310,-
letztere Zeile gilt nur für Hilfebedürftige mit mindestens einem minderjährigen Kind zurück zum Anfang

 

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