Lebensversicherung - Jetzt Nachforderungen geltend machen
Die Prämienhöhe wird so berechnet, dass sie über die Gesamtlaufzeit des Vertrages gleich bleibt und dass Prämienzahlungen zunächst dazu verwendet werden, die Abschlusskosten zu decken. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert des Lebensversicherungsvertrages in den ersten Jahren immer sehr niedrig ist oder sogar entfällt. Für die nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge gilt eine veränderte Rechtslage.
Es wurde festgelegt, dass der Verbraucher einer Kapitalbildenden Lebensversicherung erkennen können muss, in welcher Höhe Abschlusskosten mit der Prämie verrechnet werden dürfen und dass sie bei einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversicherungsverhältnisses eine Rückvergütung erhalten, deren Wert auch unter Berücksichtigung in Rechnung gestellter Abschluss-Kosten in einem angemessenem Verhältnis zu dem bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Versicherungsprämien steht.
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung auf Grund der neuen BGH Rechtssprechung durch einfache Anschreiben an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften eine Neuberechung durchgeführt werden muss.
Die Verjährung der Ansprüche ist der 31.12.2006. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen, in etwa durch bestimmte Verhandlungen über den Anspruch oder aber durch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, gehemmt werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie diesbezüglich berät.
Thema Mietrecht
Mieter können Geld zurückfordern
Mieter, die in Unkenntnis der Rechtslage eine verspätete Nebenkostenabrechnung begleichen, können ihr Geld zurückfordern. Geschützt würden in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.02.2006 Mieter, die irrtümlich vorschnell auf eine verspätete Abrechnung des Vermieters zahlen und die die Rechtslage nach der Mietrechtsreform 2001 nicht kannten.
Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB gilt, dass der Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erhalten haben muss. Nach Ablauf dieser sogenannten Ausschlussfrist sind Mehrforderungen des Vermieters als Betriebskostenabrechnung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bundesgerichtshofentscheidungen stellten nach Auskunft des Mieterbundes klar, dass überforderte oder übertölpelte Mieter zu unrecht gezahlte Betriebskosten von ihrem Vermieter zurückfordern können. Dieser habe kein Recht, diese Zahlungen zu behalten.
Die Mieteransprüche beginnen frühestens von dem Zeitpunkt an zu verjähren, an dem der Mieter erfahren hatte, dass sie zu unrecht gezahlt wurden. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. (BGH Az. VIIIZR 94/05)
von Rechtsanwältin Anja Hoffmann
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