Ab Januar 2009 sollen nach dem Willen der Bundesregierung (auf Initiative der Finanzminister der Bundesländer) Tagespflegeeinkommen voll versteuert werden?!

Einnahmesituationen von Tagesmüttern und -vätern vor/nach Einführung der Steuer- u. Sozialversicherungspflicht - Stand Februar 2009

Nach dem Treffen einer Bund-Länder Arbeitsgruppe, welche sich mit Steuer und sozialversicherungspflichtigen Fragen der Kindertagespflege befasste, ist ein Kompromiss zum gefunden wurden, der dem Ganzen den Schrecken nimmt, dem der ganzen Sache bisher anhaftete!
Neu ist, dass neben der Erstattung zur Berufsunfall (BGW) und zur hälftigen Erstattung der Rentenbeiträge, nun auch die hälftige Erstattung der Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung hinzukommen. Wobei die Bemessungsgrenze zu Letzterem nicht bei 1863,- Euro (wie bei hauptberuflich Selbsständigen) festgesetzt ist, sondern hier auf 828,- Euro festgelegt wird - was die Beiträge zur Krankenversicherung, von ~ 250,- Euro monatlich auf 120,- Euro absenkt. Die Möglichkeit der Beitragfreien Familienversicherung bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von 355,- Euro.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht nur eine neue Betriebskostensteuerfreipauschale von 300,- Euro pro Kind eingeführt wird, sondern auch erst Steuern fällig werden wenn der Gewinn über 638,66 Euro im Monat (Steuer-Grundfreibetrag im Jahr für Ledige 7.664 u. für zusammenveranlagte Ehegatten 15.329) liegt.
Zur Rente: Übersteigt der Gewinn 400,- Euro ist man Rentenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (heutiger Beitragsatz 19,9%). Der Mindestbeitragsatz beträgt 79,90 Euro. Zu Beachten: Antrag stellen, auf Bemessung am tatsächlichen Einkommen.
Thema Essengeld: Essengeld ist steuerpflichtiges Einkommen! Kocht man selbst, bietet Frühstück, Vesper, Zwischenmahlzeit und Getränke an, reicht natürlich die Betriebskostenfreipauschale von 300,- Euro nicht aus. Hier bietet sich die Variante an, dem Finanzamt, durch Einzelquittungen, den Nachweis über eine erhöhte Betriebskostensteuerfreipauschale zu führen!

Hier nun zwei Beispielrechnungen, an denen man ablesen kann, wie die Entwicklung der Einkünfte einer Kindertagespflegeperson sich nach der Einführung einer Steuerpflicht gestalten.

Bitte beachten: Bei diesen beiden Beispielrechnungen, sind der Einfachheithalber die Betriebskosten (z.B. anteilig Miete, Strom, Wasser, Anschaffungen usw. ) nicht mit eingerechnet wurden. Auch sonstige Pauschalen die von den Eltern abverlangt werden u. steuerpflichtiges Einkommen darstellen, sind nicht in die Berechnung einbezogen.

Bei der ersten Tabelle habe ich einmal ausgerechnet, wie sich die Einkommenssituation ab dem Jahr 2009 für die Tagespflegeperson darstellen wird.

Einnahmen ab 2009:
bei 5 betreuten Kindern a 9h
Beispiel Leipzig im Monat a 9h pro Kind
Besonderheit
Pflegegeld
1917,00 Euro
2,13 Pro Kind u. Stunde
pro Platz 383,40
Essengeld
300,00 Euro
3,- € pro Tag u. Kind    
Zuschuss Altersvorsorge
71,34 Euro
(Gesamtbeitrag 142,68)   wird nicht als Ein-kommen angerechnet
Zuschuss Krankenkasse
73,50 Euro
(Gesamtbeitrag 147,-)   wird nicht als Ein-kommen angerechnet
Zuschuss BGW
6,- Euro
    wird nicht als Ein-kommen angerechnet
gesamt Einnahmen:
2217,00 Euro
     
gewährte Kostenpauschale:
1500,00 Euro
    (300,00 Euro pro Kind u. Vollzeitplatz (8h))
steuerpflichtiges Einkommen:
717,00 Euro
(Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungen, Rente u. Steuer)    
         
Ausgaben:        
Altersvorsorge
71,34 Euro
bei 19,9% Abgabenlast Deutsche Rentenvers.  
Altersvorsorge (privat)
     
Krankenversicherung
73,50 Euro
(Gesamtbeitrag 147,-)    
BGW
0,00 Euro
     
Steuern
143,40 Euro
20% mittlerer Steuersatz    
Einkommen nach Abzügen:
1928,76 Euro
     
natürlich abzügl. 300,- Essengeld
1628,76Euro
    (60 Euro pro Kind u. Monat)


Zum Vergleich die zweite Tabelle, die die Berechnung der Einkommenssituation für das Jahr 2008 darstellt.

Einnahmen momentan:
bei 5 betreuten
Kindern a 9h
Beispiel Leipzig

im Monat
a 9h pro Kind

Besonderheit
Pflegegeld
1872,00 Euro
2,08 Pro Kind u. Stunde
pro Platz 374,40
Essengeld
300,00 Euro
3,- € pro Tag u. Kind    
Zuschuss Altersvorsorge
66,36 Euro
maximal 184,86    
Zuschuss Krankenkasse
0,00 Euro
     
Zuschuss BGW
6,- Euro
     
gesamt Einnahmen:
2250,36 Euro
     
         
Ausgaben:        
Altersvorsorge
66,36 Euro
     
Altersvorsorge (privat)
     
Krankenversicherung
120,00 Euro
     
BGW
0,00 Euro
     
Steuern
0,- Euro
     
Einkommen nach Abzügen:
2064,00 Euro
     
natürlich abzügl. Essengeld
1764,00 Euro
     


Wie man an dem Rechenbeispiel sieht, liegt der Einkommensverlust bei ~ 135,- Euro nach Einführung der Steuer - damit fällt dieser weit weniger aus, als erst angenommen. Positiver Aspekt dabei, bei dem die Ernährung zum Konzept gehört, muß nicht mehr, aus finanziellen Gründen, auf Catering umsteigen. Nur wer um die Beiträge zur Renten- u. Sozialversicherung herumkommen möchte (Bemessungsgrenze 355,- bzw. 400,- Euro), muß jetzt neben der Umstellung des Essens (den Caterer fürs Mittagessen und die Brotbüchse für Frühstück, Vesper und die Zwischenmahlzeit von den Eltern), auch seine 45h Verträge herabsetzen.
Dabei beachten!, die Betriebskostenfreipauschale (300 Euro pro Kind bei 8 und mehr Stunden pro Tag) verhält sich proportional zu den Betreuungsstunden - wird also mit fallender Betreuungsstundenzahl gekürzt.

Hier können Sie noch einmal das Alte Steuermodell nachlesen wie es 2008 in Kraft treten sollte.

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